§57a Überprüfung
Wir sind autorisiert, Begutachtungen nach §57a für alle Marken durchzuführen. Diese Begutachtungen sind in Österreich nach dem 3-2-1 Schema fällig:
1. Begutachtung – 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Begutachtung – nach weiteren 2 Jahren
dannach erfolgt die Begutachtung jährlich
Für Taxi, Krankentransporte sowie LKW ist generell eine jährliche Überprüfung fällig.
§57a Begutachtung für PKW: € 69,- (inkl. MWSt.)
§57a Begutachtung für NFZ: € 79,- (inkl. MWSt.)